Konzeptionelles Mutterschaftsbild

Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz

Schutz der Mutter und ihres Kindes vor und nach der Geburt sowie der Schutz junger Menschen in der Arbeitswelt

Schwangerschaft und Stillzeit online mitteilen

Desktop-Computerbildschirm mit Steuerformular oder Rechnung

Als Arbeitgeber bzw. als Ausbildungsstelle (z.B. Schule oder Hochschule) sind Sie verpflichtet, die zuständige Aufsichtsbehörde unverzüglich zu benachrichtigen, sobald eine Frau Sie über ihre Schwangerschaft oder Stillzeit informiert hat.

Die Schwangerschaftsmitteilung-Online ermöglicht Ihnen dies einfach auf elektronischem Weg.

Mit Bestätigung des ausgefüllten Formulars erfüllen Sie Ihre gesetzliche Mitteilungspflicht. Im Anschluss können Sie das Formular für Ihre Unterlagen speichern und/oder ausdrucken.

Kontakt

Kontakt (Symbolbild)